Abschreibung Als eine Abschreibung kann man einen sinkenden Wert eines Gegenstandes bezeichnen. Das beste Beispiel dafür sind da wohl unsere Autos. Wenn ein Neuwagen gekauft wird, dann ist der nach einigen Jahren sicher nicht mehr das Gleiche wert, wie an dem Tag, an dem man das Fahrzeug gekauft hat. Dieser neue Wert, wird auch als „Zeitwert“ bezeichnet. Weil solche Abschreibungen vor allem von Gewerbetreibenden auch von der Steuer abgesetzt werden können, wird natürlich auch fleißig nach weiteren Möglichkeiten gesucht. Im weiteren Sinne kann man auch ein Gebäude zur Abschreibung nutzen. Ein Beispiel dafür kann zum Beispiel sein, wenn man eine Gewerbehalle in einem Gebiet besitzt, aus dem immer mehr Betriebe wegziehen.
Damit werden natürlich auch die möglichen Einnahmen reduziert. Aber auch Produkte, wie Computer, sind einem vergleichsweise hohen Preisverfall ausgesetzt. Ein Unternehmen, das sich eine komplett neue Computeranlage leistet, kann also über einige Jahre hin, den geminderten Wert der Anlage als „gewinnmindernd“ in seine Buchhaltung einfließen lassen. Trotz allem kann es sehr schwierig werden, wenn man mal selbst mit Abschreibungen etwas „sparen“ will. Der Grund dafür ist einfach, in dieser Buchhaltungsform der Abschreibung können nicht nur Gegenstände und Gebäude an Wert verlieren, sondern auch viele andere „Dinge“. Um keine Schwierigkeiten mit Finanzämtern und anderen Behörden zu bekommen, ist es deshalb wichtig, sich auch noch sehr genau durchzulesen, mit welchem Anteil man welche Abschreibungen überhaupt machen darf. In manchen Fällen dürfen Abschreiben nämlich nur zum Teil gemacht werden. Dazu kommt auch noch das es eine jährliche „Maximalsumme“ gibt, die man abschreiben darf. Ab bestimmten Summen, die man für eine neue Anschaffung ausgibt, ist man auch dazu verpflichtet, die Abschreibungen über mehrere Jahre zu verteilen, selbst wenn man die „Maximalsumme“ noch nicht erreicht wurde. Deshalb ist es sehr wichtig dass man sich da auch gründlich informiert. Hier finden Sie weiterführende Informationen, über die Finanzierung einer Abschreibung.
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