Bürgschaft für Mietkaution

Bürgschaft für Mietkaution

 

 

Die Mietnomaden sind ein leidiges Thema, dass durch diverse Fernsehshows und Nachrichten geistert. So zumindest werden es sich die meisten „normalen“ Menschen denken, die keine Wohnung vermieten. Für die Vermieter, die mal davon betroffen waren ist es jedoch oft der Rand des persönlichen Ruins. Deshalb werden heutzutage wohl kaum noch Vermieter auf Ihre Mietkaution verzichten. Für den Fall, dass man als Geringverdiener oder auch einfach als Student kein Geld für eine Mietkaution hat, braucht man dann einen Bürgen.

 

Dieser verpflichtet sich dann alle Kosten zu Tragen, die der Mieter verursacht und nicht selbst bezahlt. Ist man als Bürge unvorsichtig, so kann diese Bürgschaft auch dann in Anspruch genommen werden, wenn es nur um ein Kaputtes Fenster geht und nicht um die Mietausfälle die ja eigentlich damit für den Vermieter abgesichert werden sollen.

 

 

In der Vergangenheit ist aber auch noch eine andere Praxis bekannt geworden. Dabei wurde von Studenten und anderen verlangt, dass sie einen Bürgen für Mietausfälle beibringen und die Mietkaution wurde auch noch dazu verlangt. Das ist GESETZESWIEDRIG!!! Ein Vermieter darf nach § 550 b aus dem BGB, keine Sicherheiten verlangen, die höher sind als 3 Monatsmieten!!! Dementsprechend ist auch eine „zusätzliche“ Bürgschaft rechtswidrig!!!

 

So viel Verständnis man auch für die Opfer von Mietnomaden aufbringen kann, aber der XXX geht zu weit. Sollte man einen Vermieter antreffen, der so einen Unfug verlangt wird man aber kaum einen Mietvertrag bekommen, wenn man keine Bürgschaft beibringt. Denn es liegt ja in der Entscheidung eines Vermieters, wem er sein Eigentum vermietet. Wird eine Bürgschaft auf Druck des Vermieters abgeschlossen, so kann sich der Bürge aber auch vor dem Gericht, gegen diese unzulässigen Forderungen des Vermieters wehren.

 

Allerdings gilt das nur unter zwei Vorraussetzungen:

 

1) Es wurde eine Mietkaution in Höhe von 3 Kaltmieten hinterlegt.

 

2) Die Forderung nach einer Bürgschaft kam vom Vermieter. Wer selbst eine Bürgschaft anbietet um einen „abgelehnten“ Mietvertrag zu erhalten muss auch zahlen. Eine passende Immobilie zur Miete, finden Sie auf Mietwohnung und Immobilien

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )