Degressive Abschreibung

Degressive Abschreibung

 

 

Bei der degressiven Abschreibung unterscheidet man zwei Arten von Abschreibungen, die sich aber doch ziemlich ähneln. Zum einen die Geometrisch-degressive Abschreibung. Wie hat man sich das jetzt genau vorzustellen? Als Beispiel, kann man da den Kauf einer Computeranlage nehmen.


Hat eine Computeranlage zum Beispiel (netto) 30000,- Euro gekostet und man darf sie innerhalb von 10 Jahren abschreiben, weil die Computeranlage, nach dieser Zeit wahrscheinlicht nichts mehr wert ist. Also um den degressiven Abschreibungsbetrag festzustellen, muss man erst einmal die lineare Abschreibung ausrechnen, die man theoretisch hätte. Dann wird dieser Betrag bzw. Prozentsatz vom Gesamtbetrag verdoppelt.

 

 

Also wären bei der Linearen Abschreibung 10% jährlich abschreibbar, so ist der Satz von 20% jährlich, für die degressive Abschreibung anzusetzen. Der größte Unterschied ist jedoch für was diese 10% bzw. 20% gelten. Während bei der linearen Abschreibung immer der „Netto Einkaufswert“ als Grundlage für die Berechnung der Abschreibesumme zu gelten hat, so gilt bei der degressiv geometrischen Abschreibung der „Rest“ vom letzten Jahr als Grundlage.

 

Ein Beispiel dafür ist wieder unsere Computeranlage. Also im Anschaffungsjahr schreibt man 20% ab, das macht effektiv 6000,- Euro, weil 30000,- Euro als Grundlage für die Rechnung genommen wurden. Im zweiten Jahr wäre die Grundlage aber nicht mehr die 30000,- Euro sondern nur noch 24000,- Euro. Wenn man im zweiten Jahr auch noch mal 20% absetzt, wären dass dann effektiv nur noch 4800,- Euro die man als Wertminderung eintragen könnte.

 

Diese 4800,- Euro werden dann von den 24000,- Euro abgezogen und man hat die Berechnungsgrundlage für die Abschreibung vom nächsten Jahr. Also mit dem Spiel wird so lange weitergemacht, bis nichts mehr von dem offiziellen Wert vorhanden ist. Allerdings wird in der Buchhaltung noch ein obligatorischer Wert von 1,- € beibehalten.

 

Das ist aber nichts anderes als ein „Lesezeichen“ damit man eben nicht vergisst, was im Betriebskeller noch so vor sich hingammelt, was man vielleicht noch verkaufen könnte um Platz zu schaffen. Dazu gibt es noch die arithmetisch-degressive Abschreibung, hier sind die Berechnungen aber etwas anders.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )