Der Festgeldzins Der Festgeldzins kann sehr unterschiedlich ausfallen. Im letzten Kapitel habe ich beschrieben, dass n als Platzhalter für Laufzeiten von 1 Jahr gilt. Will man aber Festgeld nur für ein paar Monate anlegen, so ist das auch schon mit einem Zeitraum von einem Monat möglich. Den Zinsertrag kann man sich aber fast genau so ausrechnen, wie bei einem Jahresvertrag. Hat man sich zum Beispiel eine „Festgeldanlage“ ausgesucht, die 3% Zinsen, bei einer Laufzeit von 1 Monat anbietet, dann sollte man bloß nicht glauben, dass man für 1000 Euro Anlage auch 30 Euro jeden Monat gutgeschrieben bekommt. Diese 3% gelten trotzdem für ein ganzes Jahr. Wenn man also Z, den Platzhalter für den Zinsertrag für ein Jahr ausgerechnet hat, dann muss man diese Euros noch durch 12 teilen. Dann hat man raus, wie viel Geld man tatsächlich bekommt, wenn man sein Geld für einen Monat bei dieser Bank liegen lässt.
In dem Beispiel hier, würde man theoretisch 30 Euro für ein Jahr bekommen. Weil das Geld aber nur für einen Monat angelegt wird, muss man diese 30 Euro noch mal durch 12 teilen. Dann wird man erfahren, dass man nur 2,50 Euro pro Monat für diese Anlage bekommt. Sicher ist Zinsrechnung nicht besonders beliebt und Mathematik nicht jedermanns Sache. Aber dieses Beispiel beweist sicher auch, dass man sich bloß nicht von schön klingenden Zinsangaben täuschen lassen soll. Mit Festgeld, so wie mit den meisten anderen Anlagen (die nicht wie Glücksspiel aussehen) kann man nun mal kein schnelles Geld machen. Spätestens, wenn man für dieses Festgeld auch noch ein „gebührenpflichtiges“ Konto eröffnen muss, wird sicher jedem klar sein, dass man schon eine Menge Geld anlegen muss, um von den Zinsen, wenigstens die Kontoführungsgebühren bezahlen zu können.
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