Guthabenkonto Ein Guthabenkonto bringen sicher die meisten mit einer „miesen“ finanziellen Situation in Verbindung. Denn oft ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, die einzige Möglichkeit für Menschen mit einem geringen Einkommen, überhaupt ein Konto zu eröffnen. Es geht dabei bei weitem nicht nur um die verschuldeten Haushalte im Lande. Auch schlicht die Tatsache, dass man Geringverdiener, Rentner oder „HarzIV“ Empfänger ist, kann dazu führen, dass die Banken nur sehr widerwillig ein Konto eröffnen. Geschweige denn, dass ein „Dispo“ eingeräumt wird. Also eines ist somit klar, einen Dispo gibt es bei einem Guthabenkonto nicht! Aber, dass sollte man auch nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen! Hat man eine Bank, die noch genauer auf dem Paragrafen „Guthaben“ herumreitet, so kann es passieren, dass man immer ein „Mindestguthaben“ auf seinem GIROKONTO haben muss. In den einfacheren Fällen, besteht die Bank nur auf einem „Pro Forma“ – Cent. Allerdings gibt es sicher auch die eine oder andere Bank, die dann auch noch höhere Summen verlangt.
Für mich ist diese Praxis etwas seltsam, sicher leuchtet es ein, das etwas Geld auf einem Sparbuch oder einem Sparkonto sein sollte, damit es „offen“ gehalten werden kann. Aber bei einem Girokonto leuchtet es mir nicht wirklich ein. Eine sinnvolle Erklärung, kann man von den Banken oder den Mitarbeitern nicht wirklich erwarten. Da ich keinen Dispo brauche, habe ich eben ein Guthabenkonto und nur weil ich einmal genau 10 Euro auf meinem Konto hatte, die ich am Automaten abheben wollte, bin ich überhaupt auf diese Praxis gekommen. In meinem Vertrag, bei dieser Bank, stand aber nichts von dieser Praxis drin. Bei Rückfragen direkt bei den Bankangestellte, musste ich sogar feststellen, das selbst den meisten Mitarbeitern, diese „Variante“ völlig neu war. (Oder sie waren ganz passable Schauspieler!?!) Also woran man auch bei einem Guthabenkonto denken sollte, ist schlicht die Tatsache, dass man auch hier nicht vor den spinnerten Marotten eines wildgewordenen Bankiers sicher ist.
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