Hypothek Umschuldung

Hypothek Umschuldung

 

 

Eine Hypothek kann ja nicht nur zum Kauf einer Immobilie aufgenommen werden. Hat man zum Beispiel eine schuldenfreie Immobilie, dann kann man eine Hypothek auf das Haus aufnehmen um zum Beispiel eine Renovierung oder eine Sanierung zu finanzieren. Also da eine Hypothek bedeutet, das man die kreditgebende Bank als „befristeten Miteigentümer“ im Grundbuch eintragen lässt, werden sicher die meisten Darlehensnehmer nach einer Zeit auch über eine Alternative nachdenken.

 

Das gilt auch hier vor allem dann, wenn die vereinbarte Zinsbindung ausläuft. Was bei einer Hypothek anders ist, als bei einem normalen Darlehen, ist schlicht die Art wie das Darlehen abgesichert wird. Mit einer Eintragung der Bank im Grundbuch, ist es eben einmalig und „sicherer“ für die Bank, die dann im Fall einer Zahlungsunfähigkeit, „schneller“ verkaufen kann. Allerdings hat eine Hypothek auch ihre Nachteile. Denn es ist nun mal sehr umständlich und auch kostspielig um die Daten mit einem Notar im Grundbuch eintragen zu lassen.

 

 

Außerdem hat eine Sicherungsvereinbarung zwischen Bank und Kunde, fast den gleichen Effekt und ist dazu auch noch viel bequemer. Diese Sicherungsvereinbarung beinhaltet, dass Beispielsweise ein Hausbesitzer, bei einer Bank sein Haus als Sicherheit hinterlegt. Ob ein Kredit aufgenommen wird oder nicht, spielt dann keine Rolle. Nur wenn bereits so eine Sicherungsvereinbarung besteht, geht es eben mit der Kreditaufnahme viel schneller.

 

Weil die Bank auch sofort sehen kann, welche Sicherheiten der Kunde hat und eine Sicherung nicht extra noch vereinbart werden muss. Die Umschuldung von einer Hypothek auf eine andere, wegen günstigerer Zinsen, wird sich in der Regel kaum lohnen. Denn zu den üblichen Ablösekosten eines Kredites kämen dann noch einmal die Kosten für einen Notar und die Umschreibungsgebühren im Grundbuch.

 

Deshalb sollte man hier nicht vorschnell handeln oder eine Umschuldung in einer anderen Darlehensform wählen. Aber auch hier sollte man genau die Summen nachrechnen, bevor man unterschreibt.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )