Lohnpfändung

Lohnpfändung

 

 

Wie schnell man in die Schuldenfalle geraten kann, dass haben sicher schon sehr viele Menschen erlebt. Während häufig auch für die Verbraucherinsolvenz beschreiben und beraten wird, so hat man doch oft den Eindruck, dass die mächtigste Waffe der Gläubiger, die Lohnpfändung etwas untergeht.

 

Zu den Grundlegenden Dingen, die man über eine Lohnpfändung wissen sollte, gehört die schlichte Tatsache, das der Gläubiger nicht mehr pfänden darf, als die Beträge, die man auch bei einer Verbraucherinsolvenz abführen müsste. Der größte Unterschied zum Verbraucherinsolvenzverfahren ist einfach, dass während eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht gepfändet werden darf. Einkommen, das über den Freibetrag hinausgeht, muss an das Gericht bzw. an den Treuhänder ausgezahlt werden.

 

 

Was bei einer Lohnpfändung besonders heikel ist, ist die Tatsache, dass die Gläubiger versuchen werden, den Lohn direkt vom Arbeitgeber einzuziehen. Vom Formalen her ist der Arbeitnehmer allerdings der Letzte der schriftlich darüber informiert wird. Abgesehen von den Schwierigkeiten, die so eine Pfändung am Arbeitsplatz verursachen kann, ist es doch auch ausgesprochen lästig für den Chef, solche „Zahlungen“ machen zu müssen.

 

Deshalb wird in vielen Arbeitsverträgen auch von vorne herein eine direkte Lohnpfändung ausgeschlossen. Für den Gläubiger kann das nur ein Vorteil sein. Denn bei einer Kontopfändung kann man auch viel einfacher reagieren und sich notfalls vom Gericht auch einen individuell höheren Freibetrag zusichern zu lassen. Eine Lohnpfändung ist sicher nicht schön. Wenn man aber nur einen Gläubiger hat, so ist es doch oft die bessere Alternative zur Verbraucherinsolvenz.

 

Das gilt aber nur so lange, wenn abzusehen ist, dass diese Pfändungen nicht den Rest des Lebens erfolgen. Also bei einer Lohnpfändung, hat der Gläubiger sicher die besten Chancen doch noch zu etwas Geld zu kommen. Für die Arbeitnehmer, die sich nicht in die Verbraucherinsolvenz trauen, kann dies aber unter Umständen eine lebenslange Verschuldung bedeuten. Mehr über den Tariflohn, deutscher Redakteure und Verlage, auf deutsche Tageszeitung.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )