Lohnsteuerermäßigung

Lohnsteuerermäßigung

 

 

Für Arbeitnehmer, die weniger Steuern zahlen wollen, ist es meistens sehr umständlich durch den Dschungel von verschiedenen Möglichkeiten durchzublicken. Damit man während eines Jahres nicht mehr Steuern zahlen muss, als eigentlich nötig, empfielt es sich, dass man da eine Lohnsteuerermäßigung beantragt.

 

Hat man noch nie eine Lohnsteuerermäßigung beantragt, so muss man beim Finanzamt ein Formular mit 6 Seiten ausfüllen. Diesen „Erstantrag“ für die Ermäßigung bekommt man aber auch im Internet. Damit sich niemand über nutzlose Kosten ärgert, denkt bitte daran, dass man für den Download solcher Formulare „KEIN“ Geld zahlt! Hatte man schon im letzten Jahr eine Lohnsteuerermäßigung beantragt und bekommen, reicht aber auch ein 2-seitiges Formular, das ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden kann.

 

 

Streng genommen, wird damit ein Freibetrag für den eigenen Haushalt beantragt. Der Steuersatz an sich ändert sich aber nicht. Trotzdem kann der Freibetrag mitunter Einspaarungen von ein paar Hundert Euro ermöglichen und die machen sich sicher in jedem Geldbeutel bemerkbar. Zum Allgemeinen gilt aber noch, dass man diesen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auch in einem laufenden Jahr stellen kann. Man muss also nicht bis zur nächsten Lohnsteuerkarte warten, bis man seinen Freibetrag bekommt.

 

Aus sicht der normalen Bürger sind Beamte ja oft so eine Spezies für sich, deshalb sei hier auch gesagt, dass es mal passieren kann, dass sich die Beamten etwas Stur stellen, wenn man mit einem Antragsformular ankommt, das man sich aus dem Internet heruntergeladen hat. Allerdings sind die Finanzämter verpflichtet diese Kopien als vollwertige Anträge anzunehmen.

 

Damit man aber Ärger vermeidet, sollte man gerade bei dem „großen“ Antrag darauf achten, dass das Formular beidseitig ausgedruckt wird und auch ansonsten ordentlich aussieht. Vor den Launen eines Beamten ist man halt nie gefeit. Zur Not geht man eben im Finanzamt noch mal zum Formularschrank und trägt den ganzen Kram in eines der „offiziellen“ Formulare ein.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )