Pfändung Urlaubsgeld Den glückseligen Arbeitnehmer möchte ich sehen, der heute noch echtes „Urlaubsgeld“ von seinem Chef bekommt!!! Aber auch wenn man einige Pfändungsbeschlüsse am Hals hat, braucht man sich um dieses Extrageld nicht unbedingt zu sorgen. Bei der Pfändung von Geldeinkommen, gelten Freibeträge die nicht gepfändet werden dürfen. Hat man zum Beispiel keine Unterhaltspflichten, so liegt der Pfändungsfreibetrag aktuell bei € 989,99-. Bei einer unterhaltsberechtigten Person hat man schon einen Grundfreibetrag von 1359,99-€. Einkommen aus Überstunden darf nur zur Hälfte gepfändet werden. Das Gleiche gilt auch beim Weihnachtsgeld, allerdings mit der Höchstgrenze von 500,-€ Pfändungsfreibetrag. Allerdings ist das mit den Pfändungsfreigrenzen doch eine sehr unübersichtliche Sache, wenn es über ein normales Arbeitseinkommen hinausgeht. Bekommt man zum Beispiel Renten, so kann es unter Umständen auch sein, dass diese gar nicht gepfändet werden dürfen.
Bei anderen Renten, kann das Amtsgericht jedoch auch eine Pfändung durchsetzen. Geregelt sind die „Pfändungsgrenzen“ für Arbeitseinkommen im ZPO § 850c. Weil aber amtliche Formulierungen nicht immer so einfach zu verstehen sind, kann man sich in dieser Hinsicht auch mal einfach beim zuständigen Amtsgericht informieren. Hier bekommt man auch eine aktuelle „Tabelle“ mit den Pfändungsfreibeträgen. Für eine ausführlichere Beratung, was denn nun Pfändbar ist und was nicht, lässt man sich am Besten von einem Anwalt erklären. Die Kosten für die Beratung können vom Amtsgericht beantragt werden. Für diese Beratungsbeihilfe und den Antrag braucht man kein Geld zu bezahlen. Nur der Anwalt bekommt ein obligatorisches 10-Euro-Scheinchen. Vor allem für diejenigen, die sich bereits in die Verbraucherinsolvenz begeben oder die kurz davor stehen, gibt es aber noch eine andere Stolperfalle! Sobald das gerichtliche Verfahren eröffnet wurde, darf man keinerlei Leistungen mehr an die gelisteten Gläubiger zahlen. Das nennt man „Gläubigerbevorteilung“ und es kann dazu führen, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung dadurch gekippt werden und man komplett von vorne anfangen kann.
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