Schulden Verjährung

Schulden Verjährung

 

 

Sicher ist den meisten ja bekannt, das Schulden auch eine gewisse Verjährungsfrist haben. Diese gilt aber nur, wenn keine gerichtlichen Betreibungen geltend gemacht werden. Zu deutsch heißt dass so viel wie, so lange man keinen Mahnbescheid und auch sonst keine Forderung von einem Gericht bekommen hat, können die Verjährungsfristen eine Möglichkeit sein, seinen Schuldenberg zu reduzieren. Allerdings ist das sicher keine Methode um von seinen Schulden herunter zu kommen.

 

Um ein Beispiel zu nennen, wer 2007 bei einem Arzt war und seine Rechnung nicht bezahlt hat kann mit dem 01.01.2008 anfangen zu zählen. Ist bis zu den Silvesterböllern vom 31.12.2009 keine gerichtliche Betreibung eingetroffen, so kann davon ausgehen, dass für Privatpersonen, die Frist verjährt ist. Genau genommen, gilt hier der §196 aus dem BGB. Demnach verjähren Forderungen die an Privatpersonen gerichtet sind, nach zwei Jahren. Diese zwei Jahre „beginnen“ aber erst mit dem 01.01. nach dem die Schulden gemacht wurden.

 

 

Bei gewerblichen Schuldnern liegt die Frist da bei 4 Jahren. Allerdings kann es im Einzelfall auch andere Fristen geben. Was aber Schuldner und Gläubiger beachten sollten, sind die kleinen Gemeinheiten und Stolperfallen, die das Gesetzt beiden bietet. Erkennt ein Schuldner die Forderung eines Gläubigers an, dann spielt die Verjährung keiner Rolle. Also können Gläubiger kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist noch ein schickes Briefchen mit einer viel zu hohen Forderung schicken.

 

Macht ein Schuldner dann den Fehler zu Antworten und die Summe zu korrigieren, kann der Gläubiger das vor Gericht als „Schuldanerkenntnis“ vorlegen und damit die Verjährung über den Haufen werfen. Also sollten Gläubiger und Schuldner sich gut Merken, wann die Rechnung gestellt wurde um zu wissen, wann man was zu tun hat oder sich auf etwas gefasst machen sollte. Schulden sind keine schöne Sache und die Verjährung keine Einfache. Idealer Weise, lässt man sich da von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt weiterhelfen.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )