Schuldschein

Schuldschein

 

 

Ein Schuldschein ist ein Papier mit dem der Gläubiger beweisen kann, dass er dem Schuldner Geld geliehen hat bzw. der Schuldner verpflichtet ist an den Gläubiger eine bestimmte Summe zu zahlen. Im weitesten Sinne kann man einen Schuldschein auch als einen Kreditvertrag beschreiben. Mit Schuldscheinen kann aber auch gehandelt werden.

 

Leiht man sich zum Beispiel von jemandem Geld für eine gewisse Zeit und gibt ihm dafür einen Schuldschein, kann der Gläubiger diesen „Anspruch“ auf die Rückzahlung des Geldes verkaufen. Das heißt also, wenn ein Schuldschein verkauft wurde, hat man dann einen neuen Gläubiger. Natürlich darf der dann nicht die gesamte Summe noch einmal fordern. Anspruch gegen den „Aussteller“ also den Schuldner kann er nur so weit erheben, wie dieser noch nicht zurückgezahlt hat.

 

 

Deshalb empfiehlt es sich immer sehr gewissenhaft, die Zahlungen an den Gläubiger zu protokollieren und auch quittieren zu lassen. Obwohl man mit Schuldscheinen handeln kann, sind sie nach deutschem Recht keine Wertpapiere. Sie werden dort als ein Teil des Rentenmarktes betrachtet. Allerdings haben Schuldscheine auch eine ganz andere Funktion! In ihrer einfachen Form können sie auch als Schuldanerkennung formuliert sein.

 

Der größte Unterschied zwischen einem gewöhnlichen Darlehen und einem Schuldschein ist eben, dass ein Darlehensgeber seine „Forderung“ an den Schuldner nicht einfach weitergeben kann. Für jemanden der einen Schuldschein als „Darlehensbestätigung“ vergibt, kann es aber mitunter auch sehr anstrengend werden, wenn alle paar Monate jemand vorbeikommt oder von sich hören lässt mit dem Kommentar: „Hallöchen! Das Geld bekomme jetzt ich!“.

 

Allerdings sind so direkt gebundene Schuldscheine eher selten. Die genauen gesetzlichen Regelungen für Schuldscheine sind aber im deutschen Schuldrecht festgeschrieben. Es wird genau so auch gesetzlich geregelt, wie und mit welcher „Rücksicht“ auf den Schuldner dieses Papier gehandelt werden darf.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )