Selbständig Konkurs Wer sich einmal Selbstständig macht, wird sicher auch oft zu hören bekommen, wie gefährlich es ist und dass man ganz schnell einmal Konkurs anmelden muss. Die gesetzliche Lage dafür ist sehr vielfältig und richtet sich auch sehr nach der individuellen Situation der Betroffenen. Ein Konkurs droht wenn, ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist seine laufenden Kosten zu bezahlen, geschweige denn an die Gläubiger Tilgungen zu zahlen. Für Unternehmen gibt es bei einer Zahlungsunfähigkeit die Frist von drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit muss ein Unternehmen, das zahlungsunfähig ist, die Insolvenz beim Amtsgericht beantragen. Selbst wenn es um ein Unternehmen mit eingeschränkter Haftung für die „Eigentümer“ geht, können die „Verantwortlichen“ zur Begleichung der Unternehmensschulden gezwungen werden. Das gilt vor allem dann wenn die „Manager“ oder Eigentümer des Unternehmens die besagte Frist zur Meldung der Insolvenz nicht einhalten.
Kann den Verantwortlichen nachgewiesen werden, dass sie absichtlich diese Meldung beim Amtsgericht zu spät abgegeben haben, so müssen sie auch mit ihrem persönlichen Vermögen für den Schaden haften. Dazu kommt auch noch, dass sie sich damit strafbar machen und gleich noch einmal zum Gericht geladen werden. Einen wichtigen Punkt sollten Schuldner aber beachten! Hat man nach deutschem Recht, die Insolvenz beantragt, Konkurs angemeldet oder auch mal eine Verbraucherinsolvenz beantragt, darf man keine Zahlungen mehr an Gläubiger leisten! Vor allem wenn man mehrere Gläubiger hat, wird es öfter passieren, dass man Rechnungen und „Einigungsvorschläge“ bekommt. Darauf darf man sich dann nicht mehr einlassen ohne das gesamte Verfahren zu gefährden. Bezahlt man zum Beispiel einem Gläubiger das Geld, dann können die restlichen Gläubiger beim Gericht eine „Beschwerde“ wegen Gläubigerbevorteilung einlegen. Das kann im Einzelnen heißen, das das Gericht die Verbraucherinsolvenz aufhebt und die Gläubiger wieder „einzeln“ pfänden dürfen. Wer kein Geld mehr hat, dem kann dann zwar nichts genommen werden, allerdings hat es einfach zur Folge, dass man dann wahrscheinlich nie mehr Boden unter den Füßen sieht, weil schon die Zinsen und Gebühren dieser Forderungen ins unermessliche wachsen würden.
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