Sparzins

Sparzins

 

 

Sparzinsen sind für die meisten Menschen sicher viel interessanter als Kreditzinsen, denn damit gewinnt man ja etwas dazu. Aber das hat leider auch Vater-Staat mit entdeckt, deshalb muss auch auf den Sparzins Steuer gezahlt werden. In der Regel, hat man es da mit der einfachen Einkommenssteuererklärung zu tun. Natürlich kann jeder auch seine „Freibeträge“ bei den Banken beanspruchen. Allerdings sind diese nicht besonders üppig.

 

Mit gerade einmal 801 Euro, inklusive Werbungskosten, pro Jahr, wird man also nicht besonders viel aus seinem Sparerfreibetrag herausholen können ohne dass das Finanzamt auch zugreift. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der steuerfreie Ertrag vom Sparzins. Aber so viele Zinsen müssen auch erst einmal innerhalb eines Jahres erwirtschaftet werden. Außerdem muss bei der Bank ein Freistellungsauftrag beantragt werden, weil sonst ein Teil der Zinsen als „Steueranzahlung“ gleich an das Finanzamt geht.

 

 

Hat man aber genug Anlagen um einen höheren Zinsbetrag zu erwirtschaften, so ist dieser Steuerfreibetrag noch lange nicht passé. Bevor man anfängt die fällige Steuer auszurechnen, wird von dem erwirtschafteten Geld erst noch der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale abgezogen. Was dann noch übrig bleibt, muss ordnungsgemäß und mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Die Banken ziehen diese Steuern ja automatisch ein, wer also bei seiner Steuererklärung etwas zurückbekommen möchte, wird dort auch angeben müssen, wie viel schon über die Bank „vorbezahlt“ wurde.

 

Dafür kann man sich einfach bei der jeweiligen Bank die Bestätigungen für die Einkommenssteuer ausstellen lassen. Vom Finanzamt werden diese Bescheinigungen auch als geleistete Vorauszahlungen anerkannt. Wichtig dabei zu Beachten ist, dass es dem Finanzamt, völlig egal ist aus welchem „Vertrag“ der Sparzins kommt. Es kann höchstens passieren, dass man bei Risikoanlagen, auch noch eine Spekulationssteuer zahlen muss. Bei dubiosen versprechen, von völlig steuerfreien Anlagen mit Traumrenditen, sollte man daher schnellstmöglich Reißaus nehmen. Denn sonst verliert man sein Geld an einen Betrüger oder macht sich mindestens einmal Strafbar und da versteht der Fiskus eben keinen Spaß.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )