Wechselfinanzierung

Wechselfinanzierung

 

 

Ein Wechsel ist ein Wertpapier und auch ein Zahlungsmittel, das es schon seit geraumer Zeit gibt. Zeitweise wurde das Papier auch als Checkersatz benutzt. Heute hat eine Wechselfinanzierung im Finanzgeschäft jedoch einige verschiedene Bedeutungen. Ob nun als Geschäftsperson oder als Privatperson, so sollte man doch sehr vorsichtig damit sein, wenn man einen Wechsel erhält.

 

Denn wen auch immer man mit einem Wechsel bezahlen möchte, der oder diejenigen sind nicht verpflichtet den Wechsel als „Zahlung“ für eine Schuld zu akzeptieren. Vor allem im geschäftlichen Bereich, erfüllt der Wechsel eine ähnliche Funktion wie der Schuldschein. Also, wenn ein Käufer kein „Bargeld“ hat um eine Lieferung zu bezahlen, dann stellt er dem Lieferanten einen Wechsel aus.

 

 

 

Dieser Wechsel hat dann einen bestimmten Fälligkeitstermin und wird natürlich auch verzinst. Denn faktisch gibt der Verkäufer ja einen Kredit an den Käufer und sowas bekommt man eben nicht umsonst. Eine Wechselfinanzierung, kann aber auch über mehrere Personen laufen. Hat man zum Beispiel noch offene Forderungen gegen eine Person, so kann man dem eigenen Gläubiger einen Wechsel ausstellen, der Ihn ermächtigt, sich das Geld bei dem Schuldner zu holen.

 

Insgesamt ist die Wechselfinanzierung jedoch ein sehr vielfältiges Feld, mit sehr vielen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten aber natürlich auch Risiken. Allein um einen Wechsel problemlos ausstellen zu dürfen, braucht man zumindest einen guten „Ruf“ was die pünktliche Begleichung von Rechnungen angeht. Anderenfalls, kann es vorkommen, dass ein Wechsel nur angenommen wird, wenn dazu auch noch ein Bürge gestellt wird. Kann man als „Wechselschuldner“ aber mal nicht zum Fälligkeitstermin zahlen, so besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit der Prolongation.

 

Damit wird der Fälligkeitstermin verschoben und ermöglicht dem Schuldner eben später zu zahlen. Als Gläubiger kann man gegen „geplatzte“ Wechsel, die von einer Bank oder dem Schuldner nicht eingelöst werden aber die ganz normalen Schritte der Pfändungen einleiten.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )