Wiederverkäufer Kondition

Wiederverkäufer Kondition

 

 

Für ein gutes Geschäft, braucht ein Händler sicher meist mehr als nur eine gute Kondition. Eine davon ist sicher der „Rabatt“ den man als Wiederverkäufer, bei anderen Händlern und Großhändlern bekommt. Wer sich im Großhandel ein wenig auskennt, wird wissen, dass es hier oft viele Produkte zu viel günstigeren Preisen gibt, als sie im Einzelhandel zu finden sind.

 

Dadurch verkauft der Händler mehr Ware und kann trotz der geringeren Gewinnspanne einen guten Profit herausholen. Außerdem brauchen die anderen Händler sicher auch noch Luft um einen Aufschlag auf ihre Produkte legen zu können, damit sie an dem Verkauf verdienen. Händler die bei anderen Händlern für ihr Geschäft einkaufen, sind eben Wiederverkäufer. Ein Händler der weiß, das ein „Kollege“ bzw. „Konkurrent“ bei ihm einkauft, ist sicher auch bereit auf einen Teil der Gewinnspanne bei den einzelnen Artikeln zu verzichten, weil eben meistens gleich eine größere Menge gekauft wird.

 

 

Mitunter ist ein Einzelhändler, der auf einem großen Stapel Waren sitzengeblieben ist, auch ganz froh, das jemand aus einer anderen Gegend diese Waren aufkauft und sie wo anderst verkauft. Damit kann der Händler dann zwar keinen oder nur einen geringen Gewinn machen, aber es erspart einen Verlust. Das ist auch der Grundgedanke, bei dem viele Wiederverkäufer zugreifen. Dabei muss es sich auch längst nicht nur um Schnäppchenkönige handeln.

 

Auch wenn es um „Luxus-Artikel“ geht, wo einfach etwas in einer Region nicht verkauft werden kann, oder der Händler andere Gründe dafür hat, wird auch die Gewinnspanne reduziert, um die Artikel auf einmal verkaufen zu können. Ein Verlust ist das nicht, denn was der „Verkäufer“ an Rabatt gibt, das spart er bei den „Arbeitsstunden“ des Verkaufspersonals ein. Es ist einfach auch viel Aufwendiger 1000 Pelzmäntel an Endkundinnen zu verkaufen, als sie innerhalb von ein paar Stunden an einen Wiederverkäufer weiter zu geben. B2B für Wiederverkäufer und Grosshandel, der asiatischen Industrie.

Letzte Aktualisierung ( 20.10.2010 )